„5. Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen“, Maßstäbe für die Missionsarbeit für Jünger Jesu Christi – Service-Missionare, 2025
„Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen“, Maßstäbe für die Missionsarbeit – Service-Missionare
5
Priestertumsvollmacht und heilige Handlungen
5.0
Einleitung
Das Priestertum ist die Vollmacht und Macht, die Gott seinen Kindern gibt, um alle Menschen zu segnen und ihnen die Errettung zu bringen. Diese Vollmacht ist erforderlich, um die heiligen Handlungen des Evangeliums zu lehren und zu vollziehen. Ein Priestertumsführer, der Priestertumsschlüssel empfängt und ausübt, hat Priestertumsvollmacht und kann diese Vollmacht an andere weitergeben.
„In der Kirche wird alle Priestertumsvollmacht unter der Leitung derer ausgeübt, die Priestertumsschlüssel innehaben. … Alle Mitglieder der Kirche können delegierte Vollmacht ausüben, sobald sie eingesetzt oder beauftragt werden, mitzuhelfen, das Werk Gottes zu vollbringen.“ (Allgemeines Handbuch, 3.4.)
Wenn eine Frau als Missionarin eingesetzt wird, handelt sie unter Priestertumsvollmacht, um eine Priestertumsaufgabe zu erfüllen. Jeder, der eine Berufung von jemandem erhält, der Priestertumsschlüssel innehat, wendet bei der Ausführung seiner Aufgaben delegierte Priestertumsvollmacht an.
Wenn Sie Träger des Melchisedekischen Priestertums sind, werden Sie die Gelegenheit haben, an heiligen Handlungen des Priestertums und Priestertumssegen teilzunehmen.
Halten Sie sich beim Vollziehen von heiligen Handlungen des Priestertums und von Priestertumssegen an die Richtlinien in Kapitel 18 im Allgemeinen Handbuch. Siehe auch Allgemeines Handbuch, 3.4 und 3.5, zum Thema Vollmacht und Macht des Priestertums.