Junge Damen
Aufgaben


Lächelnde Mädchen

Meine Berufung als Pfahl-JD-Präsidentin

Aufgaben

Der Herr ist dankbar für Ihre Bereitschaft, in seiner Kirche zu dienen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Aufgaben, die mit Ihrer Berufung einhergehen.

Der Zweck der Jungen Damen

Die Organisation für Junge Damen (JD) hilft Gottes geliebten Töchtern, sich auf die Rückkehr in seine Gegenwart vorzubereiten. Sie hilft heranwachsenden jungen Frauen, heilige Bündnisse zu schließen und zu halten und ihre Bekehrung zu Jesus Christus und seinem Evangelium zu vertiefen. In ihren Klassen und Zusammenkünften dienen die Jungen Damen anderen, sie kommen Bündnispflichten nach, fördern die Einigkeit und lernen und leben die Lehre (siehe Allgemeines Handbuch, 11.1.1).

Pfahl-JD-Präsidentin

Die Pfahl-JD-Präsidentin bereitet das „Jugendbataillon“ des Herrn darauf vor, Israel zu sammeln, und zwar durch die Beteiligung an Bemühungen, die den Glauben festigen und den Einzelnen stärken (siehe Russell M. Nelson und Wendy W. Nelson, „Hoffnung Israels“, Andacht für Jugendliche in aller Welt vom 3. Juni 2018, Archiv Kirchenliteratur). Sie gehört dem Pfahlrat und dem Pfahlführungskomitee für die Jugend an (siehe 6.7.1.2).

Versammlungen und Sitzungen

Die Pfahl-JD-Präsidentin schult während den jährlichen Führerschaftsversammlungen des Pfahles die Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen (siehe 29.3.4). Sie nimmt an Präsidentschaftssitzungen und an Sitzungen des Koordinierungsrats teil, wenn sie vom Gebietssiebziger eingeladen wurde (siehe 29.4). Darüber hinaus spricht sie in Abendmahlsversammlungen und bei anderen Gelegenheiten, wenn sie von der Pfahlpräsidentschaft darum gebeten wurde.

Aktivitäten

Unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft plant und koordiniert die Pfahl-JD-Präsidentschaft auch Pfahl-JD-Aktivitäten und -Lager (siehe 6.7.1.2). Bei pfahlübergreifenden Aktivitäten beraten sich die Präsidentschaften, wenn sie der Pfahlpräsidentschaft eine gemeinsame Aktivität vorschlagen möchten (siehe 20.3.1).

Richtlinien und Bestimmungen

Weitere Richtlinien und Bestimmungen finden Sie in Abschnitt 11.6 im Allgemeinen Handbuch.