Junge Damen
Aufgaben


Lächelnde Mädchen

Meine Berufung als Ratgeberin in der Pfahl-JD-Präsidentschaft

Aufgaben

Der Herr ist dankbar für Ihre Bereitschaft, in seiner Kirche zu dienen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Aufgaben, die mit Ihrer Berufung einhergehen.

Der Zweck der Jungen Damen

Die Organisation für Junge Damen (JD) hilft Gottes geliebten Töchtern, sich auf die Rückkehr in seine Gegenwart vorzubereiten. Sie hilft heranwachsenden jungen Frauen, heilige Bündnisse zu schließen und zu halten und ihre Bekehrung zu Jesus Christus und seinem Evangelium zu vertiefen. In ihren Klassen und Zusammenkünften dienen die Jungen Damen anderen, sie kommen Bündnispflichten nach, fördern die Einigkeit und lernen und leben die Lehre (siehe Allgemeines Handbuch, 11.1.1).

Die Ratgeberin in der Pfahl-JD-Präsidentschaft

Die Ratgeberin in der Pfahl-JD-Präsidentschaft bereitet das „Jugendbataillon“ des Herrn darauf vor, Israel zu sammeln, und zwar durch die Beteiligung an Bemühungen, die den Glauben festigen und den Einzelnen stärken (siehe Russell M. Nelson und Wendy W. Nelson, „Hoffnung Israels“, Andacht für Jugendliche in aller Welt vom 3. Juni 2018, Archiv Kirchenliteratur). Sie hilft bei der Einarbeitung neuberufener Gemeindepräsidentschaften, bietet fortlaufende Unterstützung an und gehört dem Pfahlführungskomitee für die Jugend an (siehe 29.3.9).

Versammlungen und Sitzungen

Die Ratgeberinnen in der Pfahl-JD-Präsidentschaft schulen während den jährlichen Führerschaftsversammlungen des Pfahles die Präsidentschaften der Gemeinde-Organisationen (siehe 29.3.4). Sie nehmen an Präsidentschaftssitzungen und auf Einladung des Gebietssiebzigers an Sitzungen des Koordinierungsrats teil (siehe 29.4). Darüber hinaus sprechen sie in Abendmahlsversammlungen und bei anderen Gelegenheiten, wenn sie von der Pfahlpräsidentschaft darum gebeten wurden.

Aktivitäten

Unter der Leitung der Pfahlpräsidentschaft plant und koordiniert die Pfahl-JD-Präsidentschaft auch Pfahl-JD-Aktivitäten und -Lager (siehe 6.7.1.2). Bei pfahlübergreifenden Aktivitäten beraten sich die Präsidentschaften, wenn sie der Pfahlpräsidentschaft eine gemeinsame Aktivität vorschlagen möchten (siehe 20.3.1).

Richtlinien und Bestimmungen

Weitere Richtlinien und Bestimmungen finden Sie in Abschnitt 11.6 im Allgemeinen Handbuch.