Primarvereinigung
Aufgaben


Eine Gruppe Frauen und Kinder

Meine Berufung als Kindergartenbeauftragte(r)

Aufgaben

Der Herr ist dankbar für Ihre Bereitschaft, in seiner Kirche zu dienen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Aufgaben, die mit Ihrer Berufung einhergehen.

Der Zweck der Primarvereinigung

Die PV hilft den Kindern, die Liebe des himmlischen Vaters zu verspüren, seinen Plan des Glücklichseins kennenzulernen, nach dem Evangelium Jesu Christi zu leben und den Einfluss des Heiligen Geistes zu spüren, zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die Primarvereinigung ist auch dazu da, dass sich die Kinder in Gottes Werk der Errettung und Erhöhung beteiligen und sich dadurch vorbereiten, heilige Bündnisse einzugehen und zu halten (siehe Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 12.1).

Kindergartenbeauftragte(r)

Es ist ein heiliger Vorzug, Gottes Kinder zu unterrichten. Der Kindergarten hilft Kindern im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren, die Liebe des himmlischen Vaters zu verspüren und seinen Plan des Glücklichseins kennenzulernen. Die Kindergartenbeauftragten haben die Kinder lieb, unterrichten sie und kümmern sich um sie. Sie sorgen auch für ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden (siehe 12.1.5).

Unterricht am Sonntag

Die Kindergartenbeauftragten verwenden den Leitfaden Seht eure Kleinen! für den Unterricht. Sie halten sich an die Grundsätze in dem Heft Auf die Weise des Erretters lehren und in Kapitel 17 im Allgemeinen Handbuch. Wenn Erwachsene im kirchlichen Rahmen Kinder unterrichten, müssen mindestens zwei verantwortliche Erwachsene zugegen sein (siehe 12.3.5).

Richtlinien und Bestimmungen

Alle Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Bestätigung im Amt die Schulung zum Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen absolvieren (ProtectingChildren.ChurchofJesusChrist.org). Richtlinien und Bestimmungen in Bezug auf Kinder mit Behinderungen, Sicherheitsanforderungen, die Initiative für Kinder und Jugendliche und Weiteres finden Sie in Abschnitt 12.5 im Allgemeinen Handbuch.