Wer an einer Aktivität der Kirche teilnimmt, soll sich immer herzlich aufgenommen und geborgen fühlen. Wenn sich die Führungsverantwortlichen und die Mitglieder an die auf diesen Seiten erläuterten wesentlichen Grundsätze halten, dienen diese als entscheidende Punkte zur Planung von unterhaltsamen, erbaulichen und sicheren Aktivitäten.
Falls Ihre Frage auf diesen Seiten nicht beantwortet wird, senden Sie uns bitte eine E-Mail an riskmgt@ChurchofJesusChrist.org.
Aktivitätenbeauftragte benachrichtigen bitte unverzüglich den Bischof und den Pfahlpräsidenten, wenn auf einem Grundstück der Kirche oder während einer von der Kirche geförderten Aktivität ein Unfall geschieht, wenn sich jemand verletzt oder wenn jemand im Zusammenhang mit einer Aktivität erkrankt. Der Bischof, der Pfahlpräsident oder ein beauftragtes Mitglied, das Kenntnis von dem Vorfall hat, meldet diesen umgehend online über das weltweite Meldenetz GIR (Global Incident Reporting) unter incidents.ChurchofJesusChrist.org.
Die wichtigsten Grundsätze dazu, wie man einen solchen Vorfall meldet oder darauf reagiert, stehen im Allgemeinen Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 20.7.6.3, ChurchofJesusChrist.org.
In den Vereinigten Staaten bietet die Kirche eine Krankenzusatzversicherung an (CAMA), die Zuzahlungen leistet, wenn jemand bei einer von der Kirche geförderten Aktivität verletzt wurde. Diese Zusatzversicherung ist jedoch kein Ersatz für eine eigene Krankenversicherung (siehe Allgemeines Handbuch, 20.7.3.4). Die Priestertumsführer können bei bestimmten Ausgaben für medizinische Versorgung oder Beerdigungen Versicherungsleistungen beantragen. Die Zusatzversicherung wird im Auftrag der Kirche von der DMBA-Versicherung (Deseret Mutual Benefit Administrators) verwaltet. Näheres über die Leistungen der CAMA ist im aktuellen DMBA-Handbuch zu finden (siehe dmba.com/churchactivity).
Außerhalb der Vereinigten Staaten holen die Priestertumsführer beim Gebietsbüro Rat ein.
Die Führungsverantwortlichen sollen auf eventuelle Notfälle vorbereitet sein. Wo es angebracht ist, gehen Sie mit allen Aktivitätenbeauftragten die Notfallmaßnahmen durch.
Weitere Informationen zur Meldung eines Unfalls oder Vorfalls finden Sie oben unter „Was ist bei Unfällen und anderen Vorfällen zu tun?“ oder im Allgemeinen Handbuch, 20.7.6.3.
Beginnen Sie jede Aktivität mit einer gründlichen Planung, damit Evangeliumsziele erreicht werden und die Teilnehmer bekommen, was sie brauchen.
Bei Aktivitäten, die eine Übernachtung oder das Verlassen der näheren Umgebung erfordern oder mit höheren Risiken als gewöhnlich verbunden sind, verwenden die Führungsverantwortlichen den Veranstaltungs- und Aktivitätenplan der Kirche sowie das Formular „Einwilligung der gesetzlich Verantwortlichen und ärztliche Freigabe“.
Aktivitäten, die mit höheren Risiken als gewöhnlich verbunden sind – wie etwa ein Abenteuer-Parcours, die Benutzung einer Seilrutsche, Wildwasser-Rafting, Klettern, Abseilen, Schwimmen oder Schießübungen – erfordern eventuell zusätzlichen Planungsaufwand, um Verletzungsgefahr zu minimieren.
Um die Gefahr von Verletzungen oder Erkrankungen zu minimieren, müssen Sie bei der Planung und der Durchführung einer Aktivität möglicherweise professionelle Führer oder geschulte und qualifizierte Fachleute hinzuziehen. Vielleicht müssen auch die Teilnehmer schon vor der Aktivität vorbereitet und geschult werden. Priestertumsführer und Aktivitätenbeauftragte gehen bitte regelmäßig die Sicherheitsrichtlinien in Kapitel 20 im Allgemeinen Handbuch durch. Weitere Sicherheitsrichtlinien sind im Dokument Wesentliche Grundsätze für sichere Aktivitäten zu finden.
Bei der Planung von Aktivitäten informieren Sie bitte alle Beteiligten und fragen Sie sich, ob sich die Teilnehmer, Eltern und Führungsverantwortlichen der möglichen Gefahren bei dieser Aktivität bewusst sind, bereit sind, das Risiko einzugehen, und wirklich daran teilnehmen möchten.
Was die persönliche Haftung anbelangt, rät die Kirche zur Vernunft: Handeln Sie eigenständig und übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Handeln! Wo dies möglich ist, haben Mitglieder, die für eine Aktivität verantwortlich sind, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dabei kann es sich um eine Gebäudehaftpflichtversicherung oder eine andere Versicherung handeln (siehe auch Allgemeines Handbuch, 20.7.3.3).
Was bedeutet das? Wenn sich jemand während einer von der Kirche geförderten Aktivität verletzt und eine Klage wegen Fahrlässigkeit einreicht, muss möglicherweise jeder, der an der Aktivität beteiligt war, zuerst seine eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Das kann eine Gebäude-, Mieter-, Kfz- oder sonstige Haftpflichtversicherung sein. Sind die Haftungsgrenzen der Versicherung ausgeschöpft, tritt die Kirche ein und schützt ehrenamtlich Tätige, die im Rahmen ihres Ehrenamts tätig waren – es sei denn, sie haben in krimineller Absicht oder vorsätzlich gehandelt.
Die Führungsverantwortlichen halten sich an die Reiserichtlinien im Allgemeinen Handbuch, 20.7.7, unter anderem:
Außerdem gilt:
Mitglieder, die wegen einer von der Kirche geförderten Aktivität eine Fahrt unternehmen, sind gehalten, bei der Planung den Veranstaltungs- und Aktivitätenplan zu verwenden.
Aktivitäten bieten Kindern und Jugendlichen Gelegenheiten, die Liebe des Erretters und den Einfluss des Heiligen Geistes zu verspüren. Die Kinder und Jugendlichen müssen sich dabei sicher und beschützt fühlen. Führungsverantwortliche und Lehrkräfte sollen dem Beispiel des Erretters folgen, wenn sie sich liebevoll um Kinder kümmern. Das folgende Material verdeutlicht Kindern, Jugendlichen und Führungsverantwortlichen, wie sie im Fall von Missbrauch oder Misshandlung reagieren sollen und welche Meldepflichten bestehen:
Bei allen Aktivitäten der Kirche für Kinder, Jugendliche oder junge Alleinstehende müssen mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen anwesend sein (siehe Allgemeines Handbuch, 20.7.1).
Eine Aktivität mit Übernachtung bedarf der Genehmigung des Bischofs oder Pfahlpräsidenten.
Führungsverantwortlichen, Eltern, Jugendlichen und Kindern muss bewusst sein, dass die Teilnahme an einer Aktivität kein Recht, sondern ein Vorzug ist, der aberkannt werden kann, wenn ein Teilnehmer sich unangemessen verhält oder für sich selbst oder andere ein Risiko darstellt. Die Führungsverantwortlichen machen den Eltern und den Teilnehmern diese Erwartungen klar (siehe Schreiben der Ersten Präsidentschaft zur Sicherheit bei Aktivitäten der Kirche).