Die Hotline bei Fällen von Missbrauch und Misshandlung

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In einigen Ländern hat die Kirche eine vertrauliche Hotline für Fälle von Missbrauch und Misshandlung eingerichtet, an der den Pfahlpräsidenten und Bischöfen weitergeholfen wird. Diese Führungsverantwortlichen rufen bitte immer, wenn jemand möglicherweise missbraucht oder misshandelt wurde oder Gefahr läuft, missbraucht oder misshandelt zu werden, umgehend die Hotline an. Sie rufen die Hotline auch an, wenn sie darauf aufmerksam werden, dass ein Mitglied Kinderpornografie ansieht, beschafft oder vertreibt.

Die Hotline steht den Bischöfen und Pfahlpräsidenten rund um die Uhr, sieben Tage die Woche zur Verfügung. Die Rufnummern werden nachstehend angegeben.

  • Vereinigte Staaten und Kanada: +1 801 240 1911 oder +1 800 453 3860, Anschluss 2-1911
  • Großbritannien: +44 800 970 6757
  • Irland: +353 1800 937 546
  • Frankreich: +33 805 710 531
  • Australien: +61 2 9841 5454
  • Neuseeland: +64 9 488 5592

Die Bischöfe und Pfahlpräsidenten wenden sich bitte in jedem Fall von Misshandlung oder Missbrauch an die Hotline. Dort beantworten Fachleute aus dem juristischen und medizinischen Bereich ihre Fragen. Diese Fachleute geben auch Anleitung, wie man:

  • Opfern hilft und sie vor weiterer Misshandlung und weiterem Missbrauch schützt
  • zum Schutz potenzieller Opfer beitragen kann
  • die gesetzlichen Auflagen für die Meldung von Missbrauch und Misshandlung einhält

Die Kirche ist fest entschlossen, sich bei der Meldung von Missbrauch und Misshandlung an das Gesetz zu halten (siehe Allgemeines Handbuch, 38.6.2.7). Diese sind überall anders, und die meisten Führer der Kirche sind keine juristischen Fachleute. Der Anruf bei der Hotline ist daher unerlässlich, wenn ein Bischof oder Pfahlpräsident seiner Verantwortung bei der Meldung von Missbrauch oder Misshandlung gerecht werden will.

Im Falle von Missbrauch oder Misshandlung muss der Bischof auch den Pfahlpräsidenten verständigen.

In den Ländern, wo es eine solche Hotline nicht gibt, setzt sich ein Bischof, der von Missbrauch oder Misshandlung erfährt, mit seinem Pfahlpräsidenten in Verbindung. Dieser holt Rat beim Rechtsbeistand im Gebietsbüro ein.

Näheres zu professioneller Beratung in Fällen von Missbrauch oder Misshandlung ist in Abschnitt 38.6.2.2 im Allgemeinen Handbuch zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 4 Dez 2025