Für Führungsverantwortliche: Material und Hilfen zu Feiertagen

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Eine besondere Osterzeit planen

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Richtlinien für das Aufhängen von Plakaten vor dem Gemeindehaus

Klären Sie in den Wochen vor Ostern und Weihnachten, ob das Aufhängen von Plakaten vor Ihrem Gemeindehaus nicht eine wirksame Möglichkeit wäre, an diesen religiösen Feiertagen die Allgemeinheit einzuladen, mit uns den Gottesdienst zu feiern. Sie können vorkonfigurierte Designs herunterladen und diese anpassen, um die Zeiten Ihrer Gottesdienste hinzuzufügen. Für Druck und Aushang der Plakate wird auf Gelder der örtlichen Einheiten zurückgegriffen.

Beachten Sie bei Druck und Aushang bitte Folgendes:

  • Bringen Sie keine Plakate direkt am Gemeindehaus an.
  • Plakate müssen so befestigt werden, dass Bauteile (Zäune, Pfosten und dergleichen) keinen dauerhaften Schaden davontragen.
  • Beachten Sie die örtlichen Richtlinien für Beschilderung, sofern zutreffend.
  • Achten Sie darauf, dass das Plakat für Passanten leicht lesbar ist. Je weiter das Plakat von der Straße entfernt ist, desto größer muss es sein.
  • Eventuell können Druckereien vor Ort eine passende Größe für den beabsichtigen Standort empfehlen.
  • Das Plakat darf maximal 77 cm hoch und 213 cm breit sein.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Schilder den örtlichen und behördlichen Normen und Vorschriften entsprechen.
  • Die Banner dürfen nicht auf Tempelgelände angebracht werden, auch nicht, wenn sich Tempel und Gemeindehaus auf demselben Grundstück befinden oder einen gemeinsamen Zaun haben.

Damit es zu keinem Wildwuchs an Plakaten vor dem Gemeindehaus kommt, dürfen diese lediglich zu Ostern und Weihnachten angebracht werden.