Jeder Pfahl und jede Gemeinde kann Mitgliedern genehmigte Ausgaben erstatten. Von Mitgliedern darf keine Teilnahmegebühr verlangt werden, auch sollten für sie keine Kosten für Material, Ausrüstung, Miete, Eintritt oder lange Fahrten anfallen. Aktivitäten, zu denen viele Mitglieder das Essen beisteuern, können veranstaltet werden, wenn dies für die Mitglieder keine übermäßige Belastung bedeutet.
Die Ausgaben müssen vom Pfahlpräsidenten oder Bischof im Voraus genehmigt werden. Die Genehmigung kann mündlich oder schriftlich erteilt werden.
Mitglieder, die Kosten erstattet bekommen möchten, sollen:
Die Angaben zur Erstattung und zur Ausgabe werden in LCR oder in „Tools für Mitglieder“ eingegeben. Einheiten, die LCR nicht nutzen, halten sich an die vor Ort geltenden Bestimmungen.
Zwei dazu befugte Führungsverantwortliche genehmigen jede Ausgabe; einer von ihnen muss Mitglied der Pfahlpräsidentschaft oder der Bischofschaft sein. Ein befugter Führungsverantwortlicher darf keine Ausgabe genehmigen, wenn er selbst der Zahlungsempfänger ist oder Zuwendungen aus dem Fastopferfonds erhält.
Der Pfahlpräsident oder der Bischof prüft jede Ausgabe, es sei denn, er war an der ersten Genehmigung beteiligt.
Wird die Ausgabe über den elektronischen Zahlungsverkehr EFT erstattet, vergewissert sich der Sekretär, dass das Mitglied ein Konto für die Erstattung angegeben hat (Näheres dazu hier). Der Sekretär gibt die Ausgaben in LCR oder in „Tools für Mitglieder“ ein und speichert sie. Der EFT läuft über die Bank, und das Mitglied erhält eine E-Mail mit der Information, dass das Geld innerhalb von zwei bis vier Werktagen auf dem Konto sein sollte.
Soll die Ausgabe per Scheck erstattet werden, erhält der Sekretär die entsprechende Genehmigung sowie die dazugehörigen Formulare. Der Sekretär stellt einen Scheck aus und holt die erforderlichen Unterschriften ein. Ein Scheck darf erst dann unterschrieben werden, wenn er vollständig ausgefüllt ist.
Sie erhalten einen Zahlungsantrag, dem eine Quittung oder eine Rechnung beigefügt ist.
Geben Sie die Angaben zu der Ausgabe in LCR oder in „Tools für Mitglieder“ ein, fügen Sie elektronisch alle Belege bei und holen Sie für jede Ausgabe eine zweite Genehmigung ein. (Bei Zahlungen aus dem Fastopfer geben Sie den Fastopferempfänger an.)
Jeder Genehmiger muss die Belege überprüfen und jede Ausgabe genehmigen. Jede Ausgabe kann an einem Computer der Kirche oder von einem anderen Standort aus genehmigt werden, sofern die Belege elektronisch beigefügt sind.
Falls ein Scheck ausgestellt wurde, unterschreiben Sie den Scheck (zwei Unterschriften erforderlich).
Der Präsident oder der Bischof muss sämtliche Ausgaben genehmigen. Wählen Sie in der Registerkarte „Überprüfung“ jede Ausgabe aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Überprüft, um kenntlich zu machen, dass die Genehmigung erfolgt ist.
Genehmigte Ausgaben erscheinen auf der Registerkarte „Zusammenfassung der Ausgaben“.
Heften Sie die Belege ab, falls sie nicht elektronisch beigefügt sind.
Eine elektronische Zahlung wird direkt auf das Konto überwiesen, das für die Erstattung eingerichtet wurde.
Händigen Sie den Scheck persönlich aus oder verschicken Sie ihn per Post. Verschicken Sie den Scheck bei Fastopferzahlungen an den Zahlungsempfänger; händigen Sie ihn nicht dem Mitglied aus.
In manchen Ländern geht man bei der Berichtführung über die Ausgaben in „Tools für Mitglieder“ möglicherweise etwas anders vor als in den folgenden Richtlinien beschrieben. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle der Verwaltung. Ausgaben kann man in „Tools für Mitglieder“ online oder offline eintragen. Bei einer Offline-Eintragung werden die Angaben auf dem Gerät gespeichert und übermittelt, sobald man online ist. Achten Sie darauf, dass das Gerät gesperrt ist, wenn Sie es gerade nicht nutzen.
Führungsverantwortliche und Sekretäre der Einheit können Ausgaben für die Kirche wie folgt einreichen:
Führungsverantwortliche und Sekretäre der Einheit können Ausgaben infolge von Zahlungsanträgen für Ausgaben für die Kirche überprüfen und einreichen, indem sie die folgenden Schritte befolgen:
Jede Ausgabe wird von zwei dazu befugten Benutzern genehmigt. Die befugten Benutzer können sein:
| Gemeinde und Zweig | Pfahl und Distrikt |
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Die Genehmigung für Ausgaben in „Tools für Mitglieder“ kann nur für Ausgaben erfolgen, für die ein elektronisch beigefügter Beleg vorliegt. Ausgaben ohne elektronisch beigefügten Beleg müssen in LCR genehmigt werden.
Führungsverantwortliche und Sekretäre der Einheit können Ausgaben für die Kirche genehmigen, indem sie die folgenden Schritte befolgen:
Wenn eine Ausgabe bei der Genehmigung abgelehnt wurde, wird sie auf der Seite mit den abgelehnten Ausgaben angezeigt. Die Ausgabe kann bearbeitet und erneut zur Genehmigung eingereicht werden. Wenn die Ausgabe nicht mehr gültig ist, kann sie auch gelöscht werden.
In manchen Ländern geht man bei der Überprüfung und Bearbeitung abgelehnter Ausgaben möglicherweise etwas anders vor als in den folgenden Richtlinien beschrieben. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle der Verwaltung.
Wenn die Bearbeitungen abgeschlossen sind, einschließlich der Überprüfung der Belege, klicken Sie auf Einreichen. Die Ausgabe wird zur Genehmigung eingereicht. Oder klicken Sie auf Empfänger auswählen.
In manchen Ländern geht man bei der Berichtführung über die Ausgaben möglicherweise etwas anders vor als in den folgenden Richtlinien beschrieben. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle der Verwaltung.
Jede Ausgabe wird von zwei dazu befugten Benutzern genehmigt. Die befugten Benutzer können sein:
| Gemeinde und Zweig | Pfahl und Distrikt |
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Alle Ausgaben müssen entweder vom Bischof oder vom Pfahlpräsidenten genehmigt werden. In LCR kann jede Ausgabe auf elektronischem Weg genehmigt werden. Wenn der Pfahlpräsident oder der Bischof die Ausgabe bereits in einem früheren Schritt genehmigt hat, erscheint die Ausgabe nicht auf dieser Seite und der Pfahlpräsident oder der Bischof muss nichts weiter tun.
Wenn eine Ausgabe bei der Genehmigung abgelehnt wurde, wird sie auf der Seite mit den ausstehenden Ausgaben angezeigt. Die Ausgabe kann bearbeitet und erneut zur Genehmigung eingereicht werden. Wenn die Ausgabe nicht mehr gültig ist, kann sie auch gelöscht werden.
In manchen Ländern geht man bei der Überprüfung und Bearbeitung ausstehender Ausgaben möglicherweise etwas anders vor als in den folgenden Richtlinien beschrieben. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle der Verwaltung.
Der Führungsverantwortliche kann mit der Einreichung des Antrags für Ausgaben mit dem Datentarif fortfahren, den er auf seinem Mobilgerät nutzt. Wenn der Führungsverantwortliche diesen Weg wählt, können gegebenenfalls Gebühren anfallen.
Hinweis: Falls eine Vorauszahlung an ein Mitglied erfolgt, wählen Sie die Option Ja aus. Für eine Vorauszahlung muss zu diesem Zeitpunkt kein Beleg hochgeladen werden. Auf der Übersichtsseite und im Finanzbericht der Einheit wird ein offener Vorgang angezeigt, womit die Führer der Einheit daran erinnert werden, den Beleg hochzuladen, wenn er vorliegt.
Normalerweise braucht man für Zahlungsvorgänge mit elektronischen Belegen nur einen Computer oder ein Mobilgerät mit Internetzugang oder der Möglichkeit, Dateien von einer Kamera herunterzuladen.
Ein Scanner ist nicht erforderlich, da dem Führungsverantwortlichen ein Beleg für eine Ausgabe bereitgestellt werden kann, und zwar als Bild in einer E-Mail, als heruntergeladene Datei oder als Datei auf dem Gerät anhand eines mit einer Kamera aufgenommenen Fotos.
Anträge auf Erstattung können in der App „Tools für Mitglieder“ eingereicht werden.
Man stellt eine Verbindung zwischen den Belegen und der Erstattung her. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Nein, auch Papierbelege werden weiterhin angenommen. Sorgen Sie bitte für eine ordnungsgemäße Ablage und Aufbewahrung.
Nein, die Anlagen ersetzen die Papierbelege und werden am Hauptsitz der Kirche elektronisch gespeichert. Die Buchprüfungsgruppe der Kirche hat das Verfahren gründlich geprüft, um sich zu vergewissern, dass es ausreicht, nur die elektronischen Belege aufzubewahren und sie am Hauptsitz der Kirche zu speichern.
Die folgenden Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
· elektronischer Zahlungsverkehr
· Karten
· Schecks
· weitere Zahlungsmethoden, wie im jeweiligen Land genehmigt
Wenn die Kontoangaben dem Zahlungsempfänger nicht zugeordnet wurden, dann werden sie auch nicht in seinem Profil angezeigt. In vielen Ländern kann das Mitglied seine Kontoangaben selbst eingeben, indem es im Online-System für Spenden ein Konto für die Erstattung angibt. In anderen Ländern werden die Kontoangaben von bestimmten Priestertumsführern eingefügt und danach vernichtet. Sobald die Kontoangaben des Empfängers eingegeben wurden, werden sie auch angezeigt, allerdings teilweise verdeckt. Das bedeutet, dass nur die Endnummern des Bankkontos angezeigt werden.
Auf jedem Erstattungsantrag sollten die Zahlungsmethode (elektronische Zahlung per ACH, Scheck oder sonstige genehmigte Zahlungsmethode), der Verwendungszweck, die Kategorie oder die Kategorien angegeben sein, und der Beleg oder die Belege müssen beigefügt sein.