Handbücher und Berufungen
27. Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende


„27. Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende“, Allgemeines Handbuch: Wie man in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage dient, 2025

„27. Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende“, Allgemeines Handbuch.

Braut und Bräutigam

27.

Die heiligen Handlungen des Tempels für Lebende

27.0

Einleitung

Seit uralten Zeiten hat Gott noch immer, wenn es ein glaubenstreues Volk auf Erden gab, dieses mit den Bündnissen und heiligen Handlungen des Tempels gesegnet. Manchmal hat er es gestattet, dass seine heiligen Handlungen außerhalb eines Tempels vollzogen wurden, wenn es keinen geweihten Tempel gab (siehe Genesis 28:12-22; Exodus 24; Exodus 25:8,9; Ether 3). Doch immer, wenn der Herr seine Kirche aufgerichtet hatte, hat er seinem Volk auch geboten, „seinem Namen“ ein Haus zu errichten. Dort offenbart er seine Verordnungen und die Herrlichkeiten seines Reiches, dort lehrt er den Weg zur Errettung (siehe 2 Chronik 3 bis 5; 2 Nephi 5:16; Lehre und Bündnisse 97:10; 124:29-39).

Der Tempel ist das Haus des Herrn. Er weist auf unseren Erretter, Jesus Christus, hin. Im Tempel nehmen wir an heiligen Handlungen teil und schließen Bündnisse mit dem Vater im Himmel, die uns an ihn und an unseren Erretter binden. Diese Bündnisse und heiligen Handlungen bereiten uns darauf vor, in die Gegenwart des Vaters im Himmel zurückzukehren und als Familie für die Ewigkeit aneinander gesiegelt zu werden.

Im Tempel werden den glaubenstreuen Kindern Gottes auch großartige Segnungen in diesem Leben zugänglich gemacht. In den Bündnissen und heiligen Handlungen des Tempels wird „die Macht des Göttlichen kundgetan“ (Lehre und Bündnisse 84:20). Der Tempel ist eine heilige Stätte, wo die Mitglieder Gott verehren, lernen und Führung und Trost erhalten können (siehe Lehre und Bündnisse 109:13-16). Wer den Tempel besucht, kann Zugang zur Macht Gottes erhalten und dann dazu beitragen, dessen Werk zu vollbringen (siehe Lehre und Bündnisse 109:22,23; siehe auch 3.5 in diesem Handbuch).

Die Tempelbündnisse und -verordnungen sind heilig. Über die mit den Tempelbündnissen verbundenen Symbole wird außerhalb des Tempels nicht gesprochen. Auch das heilige Wissen, das nicht preiszugeben wir im Tempel geloben, wird nicht weitergegeben. Wir dürfen jedoch über den Hauptzweck der Tempelbündnisse und -verordnungen und die damit verbundene Lehre sprechen und auch über die geistigen Empfindungen, die wir im Tempel haben.

Die Führer der Gemeinden und Pfähle besprechen das, was in diesem Kapitel steht, mit Mitgliedern, die sich auf das Endowment oder eine der Siegelungen vorbereiten.

27.1

Der Empfang der heiligen Handlungen des Tempels

27.1.1

Die Vorbereitung auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels

Die Mitglieder sollen sich geistig darauf vorbereiten, die heiligen Handlungen des Tempels zu empfangen und Tempelbündnisse zu schließen und zu halten.

In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, ihre Kinder auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten. Die Führungsverantwortlichen im Pfahl und in der Gemeinde, die betreuenden Brüder und Schwestern sowie die Verwandten unterstützen die Eltern in dieser Aufgabe.

Die Führungsverantwortlichen im Pfahl und in der Gemeinde spornen die Mitglieder regelmäßig an, sich auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels für sich selbst vorzubereiten. Außerdem weisen die Führungsverantwortlichen mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, Tempelbündnisse zu halten, immer eines Tempelscheins würdig zu bleiben und auch einen zu besitzen.

Material, das Mitgliedern hilft, sich auf den Empfang der heiligen Handlungen des Tempels vorzubereiten, steht auf Tempel.KircheJesuChristi.org zur Verfügung.

Näheres dazu, wie in diesen Fällen ein Tempelschein ausgestellt wird, ist in 26.1 und 26.3.3 zu finden.

Kinder in weißer Kleidung

27.1.2

Die Überprüfung der Unterlagen und der Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende)

Die Mitglieder kommen mit ihrem Bischof zusammen, wenn sie sich darauf vorbereiten,

  • das Endowment für sich selbst zu empfangen (siehe 27.2)

  • sich an einen Ehepartner siegeln zu lassen (siehe 27.3)

  • sich an ihre Eltern siegeln zu lassen (siehe 27.4)

  • ihre Kinder an sich siegeln zu lassen (siehe 27.4)

Der Bischof hilft dem Mitglied, wichtige Angaben wie Namen und Datumsangaben zu Geburten, früheren heiligen Handlungen und Eheschließungen zu überprüfen. Dies geschieht über die Funktion „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR.

Der Bischof und der Pfahlpräsident führen mit dem Mitglied ein Interview, um einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) auszustellen (siehe 26.3.3).

27.1.3

Mitglieder mit einer körperlichen Behinderung

Würdige Mitglieder mit einer körperlichen Behinderung können jede heilige Handlung des Tempels empfangen (siehe 38.2.5). Diesen Mitgliedern wird empfohlen, den Tempel in Begleitung eines Angehörigen oder Freundes des gleichen Geschlechts zu besuchen, der das Endowment hat und ihnen zur Hand gehen kann. Diejenigen, die Hilfestellung geben, müssen einen gültigen Tempelschein besitzen. Falls ein Mitglied den Tempel nicht mit einem Angehörigen oder Freund besuchen kann, kann es den Tempel im Voraus anrufen, um zu sehen, welche Vorkehrungen sich treffen lassen. Die Kontaktangaben zu jedem Tempel sind auf Tempel.KircheJesuChristi.org zu finden.

Im Tempel sind Assistenzhunde und Tiere zur emotionalen Unterstützung nicht zugelassen. Der Pfahlpräsident kann sich über TempleDepartment@ChurchofJesusChrist.org an die Tempelabteilung wenden, wenn er Fragen hat.

27.1.4

Hilfestellung bei der Übersetzung

Braucht ein Mitglied Hilfestellung bei der Übersetzung, kontaktiert es den Tempel bitte im Voraus, um zu sehen, ob diese vorhanden ist. Die Kontaktangaben zu jedem Tempel sind auf temples.ChurchofJesusChrist.org zu finden.

27.1.5

Die Kleidung für den Tempelbesuch

Beim Besuch eines Tempels tragen die Mitglieder die Kleidung, die sie normalerweise in der Abendmahlsversammlung tragen. Legere Kleidung oder solche, die das Garment nicht verdeckt, ist zu meiden. Auch ausgesprochen festliche Kleidung wie etwa ein Smoking ist zu meiden. Am besten vermitteln Eltern, betreuende Brüder und Schwestern sowie die Führungsverantwortlichen der Gemeinde und des Pfahles diese Anweisungen, wenn sich Mitglieder auf die Gottesverehrung im Tempel vorbereiten.

Näheres zur Kleidung bei einer Siegelung im Tempel ist in 27.3.2.6 zu finden.

In 38.5 steht mehr darüber:

  • welche Kleidung beim Endowment und bei Siegelungen getragen wird

  • wie man die zeremonielle Kleidung für den Tempel und Garments erhält, trägt und pflegt

27.1.6

Kinderbetreuung

Kinder müssen von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, solange sie sich auf dem Tempelgelände aufhalten. Die Tempelarbeiter und -arbeiterinnen stehen für die Beaufsichtigung von Kindern nur dann zur Verfügung, wenn diese:

  • sich an die Eltern siegeln lassen

  • der Siegelung ihrer lebenden Geschwister, Stiefgeschwister oder Halbgeschwister an die Eltern beiwohnen

27.1.7

Zusammenkünfte mit Mitgliedern nach dem Empfang heiliger Handlungen des Tempels

Oft haben Mitglieder noch Fragen, nachdem sie heilige Handlungen des Tempels empfangen haben. Angehörige, die das Endowment haben, der Bischof und andere Führungsverantwortliche der Gemeinde sowie die betreuenden Brüder und Schwestern können mit den Mitgliedern zusammenkommen, um sich mit ihnen darüber zu unterhalten, was sie im Tempel erlebt haben.

Die Führungsverantwortlichen ermuntern die Mitglieder auch, durch Inspiration vom Heiligen Geist Antworten auf ihre Fragen zu finden. Im Tempel selbst kann der Heilige Geist viele Fragen beantworten, die ein Mitglied möglicherweise zu dem hat, was es im Tempel erlebt.

Material zur Beantwortung von Fragen ist aber auch auf Tempel.KircheJesuChristi.org zu finden.

27.2

Das Endowment

Das Wort Endowment bedeutet „eine Gabe“. Das Endowment ist buchstäblich eine Gabe Gottes, durch die er seinen Kindern Segnungen schenkt. Das Endowment kann man nur in einem heiligen Tempel empfangen. Zu den Gaben, die ein Mitglied durch das Endowment erhält, zählt beispielsweise:

  • mehr Erkenntnis über die Absichten und Lehren des Herrn

  • die Fähigkeit, alles zu tun, was der Vater im Himmel sich von seinen Kindern erwünscht

  • göttliche Führung, wenn man dem Herrn, der Familie und seinen Mitmenschen dient

  • mehr Hoffnung, Trost und Frieden

Die beim Endowment verheißenen Segnungen erstrecken sich sowohl auf das jetzige Leben als auch auf die Ewigkeit. Ob sie in Erfüllung gehen, hängt davon ab, wie treu man dem Evangelium Jesu Christi ist.

Das Endowment besteht aus zwei Teilen. Im ersten empfängt man vorbereitende heilige Handlungen, die sogenannten Vorverordnungen. Zu den Vorverordnungen gehören die symbolische Waschung und Salbung sowie die Anweisungen zum Tragen des Garments (siehe Exodus 29:4-9). Darin inbegriffen sind auch besondere Segnungen, die mit dem göttlichen Potenzial des jeweiligen Mitglieds zusammenhängen.

Während der Vorverordnungen wird das Mitglied angewiesen, das Garment zu tragen. Das Garment ist ein heiliges Symbol für Jesus Christus. Es erinnert außerdem ständig an die Bündnisse, die man im Tempel geschlossen hat. Wenn ein Mitglied seine Bündnisse hält – darunter der heilige Vorzug, das Garment wie angewiesen zu tragen –, hat es vermehrt Zugang zu der Barmherzigkeit, dem Schutz, der Kraft und der Macht des Erretters. Weiteres zum Thema Garment ist in 38.5 zu finden.

Im zweiten Teil des Endowments wird der Erlösungsplan erläutert, einschließlich der Schöpfung, des Falls von Adam und Eva und des Sühnopfers Jesu Christi. Außerdem werden die Mitglieder darin unterwiesen, wie sie in die Gegenwart des Herrn zurückkehren können.

Beim Endowment werden die Mitglieder gebeten, diese heiligen Bündnisse zu schließen:

  1. das Gesetz des Gehorsams leben und sich bemühen, die Gebote des himmlischen Vaters zu halten

  2. das Gesetz des Opferns befolgen, was bedeutet, dass man für das Werk des Herrn Opfer bringt und mit reuigem Herzen und zerknirschtem Geist Umkehr übt

  3. das Gesetz des Evangeliums Jesu Christi befolgen, was bedeutet, dass man:

    • Glauben an Jesus Christus ausübt

    • täglich Umkehr übt

    • mit Gott Bündnisse schließt, indem man die heiligen Handlungen zur Errettung und Erhöhung empfängt

    • bis ans Ende ausharrt und dabei diese Bündnisse hält

    • sich bemüht, nach den beiden wichtigsten Geboten zu leben, die da lauten: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele und mit deinem ganzen Denken“, und: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ (Matthäus 22:37,39)

  4. das Gesetz der Keuschheit halten, was bedeutet, dass man eine sexuelle Beziehung nur innerhalb der rechtmäßigen Ehe zwischen Mann und Frau hat, wie es dem Gesetz Gottes entspricht

  5. das Gesetz der Weihung halten, was bedeutet, dass man seine Zeit, seine Talente und alles, womit der Herr einen gesegnet hat, dem Aufbau der Kirche Jesu Christi auf Erden weiht

Im Gegenzug verheißt der Vater im Himmel, dass diejenigen, die ihren Tempelbündnissen treu bleiben, „mit Macht aus der Höhe“ ausgerüstet werden (Lehre und Bündnisse 38:32,38; siehe auch Lukas 24:49; Lehre und Bündnisse 43:16).

27.2.1

Wer das Endowment empfangen darf

Alle zurechnungsfähigen erwachsenen Mitglieder der Kirche werden gebeten, sich auf das Endowment vorzubereiten und es für sich selbst zu empfangen. Sämtliche vorher erforderlichen heiligen Handlungen müssen vollzogen und aufgezeichnet worden sein, ehe ein Mitglied das Endowment empfangen darf (siehe 26.3.3). In 27.2.2 steht Näheres darüber, wie man den richtigen Zeitpunkt für den Empfang des Endowments festlegt.

27.2.1.1

Neugetaufte

Ein würdiges, erwachsenes neues Mitglied kann das Endowment empfangen, wenn mindestens ein volles Jahr ab dem Datum seiner Konfirmierung verstrichen ist (siehe 26.5.1).

27.2.1.2

Mitglieder, deren Ehepartner das Endowment nicht empfangen haben

Ein würdiges Mitglied, dessen Ehepartner das Endowment nicht empfangen hat, kann das Endowment für sich selbst empfangen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der Ehepartner, der das Endowment nicht empfangen hat, erteilt seine Zustimmung

  • das Mitglied, der Bischof und der Pfahlpräsident sind zuversichtlich, dass die mit den Tempelbündnissen übernommene Verantwortung die Ehe nicht belasten wird

Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Ehepartner Mitglied der Kirche ist oder nicht.

27.2.1.3

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung können das Endowment für sich selbst empfangen, wenn sie:

  • sämtliche vorher erforderlichen heiligen Handlungen empfangen haben (siehe 18.1)

  • geistig fähig sind, die damit verbundenen Bündnisse zu verstehen, zu schließen und zu halten

Der Bischof berät darüber mit dem Mitglied und gegebenenfalls dessen Eltern. Außerdem bemüht er sich um Führung durch den Geist. Er kann sich auch mit dem Pfahlpräsidenten beraten. Der Pfahlpräsident kann bei Bedarf Fragen an das Büro der Ersten Präsidentschaft richten (siehe 38.2.4).

27.2.2

Den richtigen Zeitpunkt für den Empfang des Endowments festlegen

Die Entscheidung, ob man das Endowment empfangen möchte, soll individuell und gebeterfüllt getroffen werden. Das Endowment ist eine Segnung, die jedem, der sich darauf vorbereitet, Kraft und Offenbarung verheißt. Ein Mitglied kann sich dafür entscheiden, das Endowment für sich selbst zu empfangen, wenn sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • es ist mindestens 18 Jahre alt

  • es hat die Schulausbildung abgeschlossen oder beendet

  • seit seiner Konfirmierung ist mindestens ein Jahr verstrichen

  • es verspürt den Wunsch, heilige Tempelbündnisse einzugehen und sie sein Leben lang zu halten

Wenn es sich um einen Mann handelt, muss dieser zusätzlich das Melchisedekische Priestertum tragen, um das Endowment empfangen zu können.

Mitglieder, die eine Missionsberufung erhalten haben oder die sich vorbereiten, sich im Tempel siegeln zu lassen, sollen das Endowment empfangen. Der Bischof berät aber auch andere erwachsene Mitglieder, die den Wunsch haben, das Endowment zu empfangen.

Ehe einem Mitglied ein Tempelschein ausgestellt wird, damit es das Endowment empfangen kann, müssen der Bischof und der Pfahlpräsident den Eindruck gewonnen haben, dass es bereit ist, heilige Tempelbündnisse zu verstehen und zu halten. Ob diese Eignung vorliegt, wird für jeden Menschen einzeln bestimmt. Die genannten Führer dürfen sich nicht von allgemeinen Kriterien wie den nachfolgenden leiten lassen, wenn sie festlegen, ob jemand für den Empfang des Endowments bereit ist:

  • hat ein bestimmtes Alter erreicht

  • verlässt das Elternhaus zwecks Ausbildung, Arbeitsaufnahme oder um den Militärdienst anzutreten

  • möchte der Siegelung eines Angehörigen oder Freundes beiwohnen

27.2.3

Planung und Terminierung eines Endowments

27.2.3.1

Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende)

Um den Tempel betreten und das Endowment empfangen zu können, muss ein Mitglied über Folgendes verfügen:

  • einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

  • einen gültigen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (siehe 26.3.2)

27.2.3.2

Kontaktaufnahme mit dem Tempel

Hat ein Mitglied vor, das Endowment zu empfangen, kontaktiert es den Tempel bitte im Voraus, um einen Termin für die heilige Handlung zu vereinbaren. Dies kann nach dem Gespräch mit dem Bischof erfolgen (siehe 27.1.2). Der Tempel erteilt bei der Terminvereinbarung nähere Auskünfte, darunter auch über die Tempelkleidung.

27.2.3.3

Begleitpersonen für Mitglieder, die das Endowment empfangen

Mitglieder, die das Endowment für sich selbst empfangen, können jemanden vom gleichen Geschlecht, der das Endowment schon empfangen hat, als Begleitperson und zur Hilfestellung zur Endowmentsession hinzubitten. Die Begleitperson muss einen gültigen Tempelschein besitzen. Sie kann bei Bedarf vom Tempel gestellt werden.

27.3

Die Siegelung von Mann und Frau

„Die Familie ist von Gott eingerichtet. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist wesentlich für seinen ewigen Plan.“ („Die Familie – eine Proklamation an die Welt“.) Die Siegelung im Tempel verbindet Ehemann und Ehefrau für Zeit und alle Ewigkeit. Auf das Ehepaar wird „Erhöhung und Herrlichkeit in allem“ gesiegelt (siehe Lehre und Bündnisse 132:19,20; siehe auch 1.1 in diesem Handbuch). Diese und weitere Segnungen verheißt der Vater im Himmel einem Ehepaar, das den Tempelbündnissen treu bleibt.

Bei der Siegelung nehmen Mann und Frau einander für Zeit und alle Ewigkeit zum Ehepartner. Sie schließen mit Gott und miteinander den Bund, dass sie:

  • aneinander festhalten (siehe Markus 10:7-9)

  • sich beraten und in Liebe und Rechtschaffenheit zusammenarbeiten (siehe Mose 5:1,12)

  • ihre von Gott festgelegten Aufgaben als Ehemann und Ehefrau, Vater und Mutter erfüllen; der Ehemann verspricht, dass er „mit Milde und Sanftmut und mit ungeheuchelter Liebe“ präsidiert (Lehre und Bündnisse 121:41)

  • alle Gesetze des neuen und immerwährenden Bundes einhalten (siehe Lehre und Bündnisse 66:2; 132:6,7,21)

Die Führer der Kirche halten die Mitglieder dazu an, sich auf ihre Tempeltrauung (wo dies anerkannt ist) und Siegelung vorzubereiten. Wo eine Tempeltrauung rechtlich nicht anerkannt ist, kann ein bevollmächtigter Führer der Kirche bzw. ein dazu gesetzlich Befugter eine Ziviltrauung vornehmen, der eine Siegelung im Tempel folgt (siehe 38.3). Diese Vorgehensweise ist auch möglich, wenn sich die Eltern oder die nächsten Angehörigen bei einer Tempeltrauung von der Zeremonie ausgeschlossen fühlen würden, da sie dieser nicht beiwohnen dürfen.

Näheres zur Siegelung lebender Kinder an die Eltern ist in 27.4 zu finden.

Eine Familie vor dem Tempel

27.3.1

Wer sich im Tempel siegeln lassen darf

Alle zurechnungsfähigen unverheirateten Mitglieder der Kirche werden gebeten, sich auf die Siegelung im Tempel vorzubereiten. Diejenigen, die bereits zivil getraut wurden, werden ermuntert, sich im Tempel für Zeit und Ewigkeit siegeln zu lassen, sobald sie dazu bereit sind. Ein Mitglied muss das Endowment empfangen haben, bevor es sich siegeln lassen kann (siehe 27.2).

Ein Ehepaar, das sich siegeln lässt, muss entweder 1.) vor der Siegelung zivil getraut worden sein oder 2.) Trauung und Siegelung im Rahmen derselben Tempelzeremonie vornehmen lassen (siehe 27.3.2).

27.3.1.1

Mitglieder, die an einen früheren Ehepartner gesiegelt waren

Siehe 38.4.1.

27.3.1.2

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung

Mitglieder mit einer geistigen Behinderung können sich an ihren Ehepartner (oder, wo dies gesetzlich möglich ist, einen Verlobten oder eine Verlobte) siegeln lassen, wenn sie:

  • sämtliche vorher erforderlichen heiligen Handlungen einschließlich des Endowments empfangen haben (siehe 27.2.1.3)

  • geistig fähig sind, die damit verbundenen Bündnisse zu verstehen, zu schließen und zu halten

Der Bischof berät darüber mit dem Mitglied und dessen Ehepartner oder Ehepartnerin, Verlobtem oder Verlobter. Außerdem bemüht er sich um Führung durch den Geist. Er kann sich auch mit dem Pfahlpräsidenten beraten. Der Pfahlpräsident kann bei Bedarf Fragen an das Büro der Ersten Präsidentschaft richten (siehe 38.2.4).

27.3.2

Planung und Terminierung einer Siegelung im Tempel

27.3.2.1

Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende) für die Siegelung von Mann und Frau

Um sich an einen Ehepartner siegeln zu lassen, muss ein Mitglied das Endowment empfangen haben. Es muss außerdem über Folgendes verfügen:

  • einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

  • einen gültigen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (siehe 26.3.2)

27.3.2.2

Kontaktaufnahme mit dem Tempel

Plant ein Mitglied eine Siegelung, kontaktiert es den Tempel bitte im Voraus, um einen Termin für die heilige Handlung zu vereinbaren. Dies kann nach dem Gespräch mit dem Bischof erfolgen (siehe 27.1.2). Der Tempel erteilt bei der Terminvereinbarung nähere Auskünfte.

27.3.2.3

Besorgung einer Heiratserlaubnis

Wo die örtlichen Gesetze es gestatten, können Mitglieder im Rahmen derselben Tempelzeremonie getraut und gesiegelt werden. Vor der Trauung im Tempel muss das Brautpaar eine amtliche Heiratserlaubnis besorgen, die am Ort der Eheschließung gültig ist. (Dies gilt dort, wo die Kirche befugt ist, gesetzlich anerkannte Trauungen zu vollziehen.) Die Erlaubnis wird bei der Überprüfung der Angaben über die Funktion „Vorbereitung auf Verordnungen“ überprüft (siehe 27.1.2). Außerdem muss das Paar die Heiratserlaubnis zum Tempel mitbringen.

Nach einer Ziviltrauung muss das Paar keine Heiratserlaubnis zum Tempel mitbringen. Stattdessen gibt es zur Eingabe unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR das Datum und den Ort seiner Ziviltrauung an (siehe 27.1.2).

27.3.2.4

Begleitpersonen für das Paar, das sich siegeln lässt

Eine Schwester, die das Endowment empfangen hat, kann die Schwester begleiten, die sich siegeln lässt, um ihr im Umkleideraum zur Hand zu gehen. Bei dem Bruder, der sich siegeln lässt, kann diese Aufgabe ein Bruder übernehmen, der das Endowment empfangen hat. Die Begleitperson muss einen gültigen Tempelschein besitzen. Sie kann bei Bedarf vom Tempel gestellt werden.

27.3.2.5

Wer die Siegelung im Tempel vornimmt

Eine Siegelung im Tempel wird normalerweise von einem Siegler vorgenommen, der dem Tempel, wo die Siegelung des Brautpaares stattfinden soll, zugeteilt ist. Gibt es im Familien- oder Bekanntenkreis des Brautpaars jemanden, der die Siegelungsvollmacht besitzt und dem Tempel zugeteilt ist, wo die Siegelung stattfinden soll, so kann das Paar diesen Siegler bitten, die Siegelung vorzunehmen.

Ein Siegler kann auch bei der Ersten Präsidentschaft die Genehmigung einholen, für Nachkommen in direkter Linie (Kinder, Enkel und Urenkel) eine Siegelung in einem anderen Tempel als dem ihm zugeteilten vorzunehmen. Er muss jedoch für jede einzelne Siegelung eine schriftliche Vollmacht der Ersten Präsidentschaft erhalten. Dieses Schreiben legt er dann im Tempel vor.

Den Mitgliedern wird davon abgeraten, Generalautoritäten zu bitten, die Siegelung im Tempel für sie vorzunehmen.

27.3.2.6

Die passende Kleidung für eine Siegelung im Tempel

Das Kleid der Schwester. Eine Schwester, die sich siegeln lässt, kann während der Siegelungszeremonie normale Tempelkleidung (siehe 38.5.1 und 38.5.2) oder ein Brautkleid tragen. Ein Brautkleid, das im Tempel getragen wird, muss weiß, schlicht in Schnitt und Material sowie frei von aufwändiger Verzierung sein. Es muss außerdem das Garment bedecken. Durchscheinender Stoff muss gefüttert sein.

Um sich nicht von allen anderen Kleidern abzuheben, die im Tempel getragen werden, darf das Brautkleid nur lange oder dreiviertellange Ärmel haben. Das Brautkleid darf keine Schleppe haben, es sei denn, man kann sie hochstecken oder für die Siegelungszeremonie abnehmen.

Der Tempel kann bei Bedarf oder auf Wunsch ein Kleid zur Verfügung stellen.

Die Kleidung des Bruders. Ein Bruder, der sich siegeln lässt, trägt während der Siegelungszeremonie normale Tempelkleidung (siehe 38.5.1 und 38.5.2). Außerhalb des Tempels kann er festliche Kleidung tragen.

Die Kleidung der Gäste. Wer an einer Siegelungszeremonie teilnimmt, trägt ähnliche Kleidung wie in einer Abendmahlsversammlung. Legere Kleidung oder solche, die das Garment nicht verdeckt, ist zu meiden. Auch ausgesprochen festliche Kleidung wie etwa ein Smoking ist zu meiden.

Wer direkt von einer Endowmentsession zu einer Siegelung kommt, kann die zeremonielle Tempelkleidung anbehalten.

Das Paar informiert seine Gäste rechtzeitig vor der Siegelung darüber.

Blumen. Während der Siegelungszeremonie dürfen weder das Paar noch die Gäste Blumen tragen. Außerhalb des Tempels dürfen Blumen getragen werden. Das Paar informiert seine Gäste rechtzeitig vor der Siegelung darüber.

27.3.2.7

Tausch der Ringe im Anschluss an die Siegelung im Tempel

Der Tausch der Ringe ist nicht Bestandteil der Siegelungszeremonie im Tempel. Nach der Zeremonie kann das Paar jedoch im Siegelungsraum die Ringe tauschen. Es soll die Ringe zu keinem anderen Zeitpunkt und an keinem anderen Ort im Tempel oder auf dem Tempelgelände tauschen, da dies von der Zeremonie ablenken kann.

Finden die Trauung und die Siegelung im Rahmen derselben Zeremonie statt, kann das Paar die Ringe später tauschen, damit auch Angehörige dabei sein können, die an einer Siegelung im Tempel nicht teilnehmen können. Der Tausch der Ringe muss der Würde einer Siegelung im Tempel angemessen sein. Die Siegelungszeremonie darf dabei auch nicht auszugsweise wiederholt werden. Das Paar soll nach seiner Siegelung im Tempel keine Gelübde ablegen.

Wird ein Paar vor seiner Siegelung zivil getraut, kann es bei der Ziviltrauung, bei der Siegelung im Tempel oder bei beiden Anlässen die Ringe tauschen.

27.3.3

Tempeltrauungen nur für die Zeit

Der Zweck des Tempels besteht darin, heilige Handlungen für die Ewigkeit durchzuführen. Aus diesem Grund werden Trauungen nur für die Zeit im Tempel nicht mehr vorgenommen.

Die Richtlinie für die Siegelung eines Paares, das im Tempel nur für die Zeit geheiratet hat, ist in 38.4.1.7 zu finden.

27.3.4

Wer bei einer Siegelung im Tempel zugegen sein darf

Das Brautpaar soll nur Angehörige und Freunde aus dem engsten Kreis zu einer Siegelung im Tempel einladen. Zurechnungsfähige Mitglieder müssen das Endowment empfangen haben und einen gültigen Tempelschein besitzen, um zugegen sein zu dürfen.

Einige eingetragene Mitglieder lassen sich wegen einer geistigen Behinderung nicht taufen, wieder andere lassen sich taufen, empfangen aber aus demselben Grund das Endowment nicht. Der Pfahlpräsident kann ihnen gestatten, der Siegelung ihrer lebenden Geschwister oder Eltern beizuwohnen, wenn sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sind

  • in der Lage sind, sich während der Zeremonie andächtig zu verhalten

Der Pfahlpräsident setzt ein Schreiben auf, in dem er bestätigt, dass der Betreffende befugt ist, der Siegelung beizuwohnen. Dieses Schreiben wird im Tempel vorgelegt.

Ein Mitglied muss das Endowment empfangen haben und einen gültigen Tempelschein besitzen, um der Siegelung seiner Eltern beiwohnen zu dürfen.

Näheres dazu, wer bei einer Siegelung lebender Kinder an die Eltern zugegen sein darf, steht in 27.4.5.

27.3.5

Hochzeitsempfänge

Näheres über Hochzeitsempfänge in Gebäuden der Kirche ist in 38.3.4 zu finden.

27.4

Die Siegelung lebender Kinder an ihre Eltern

Kinder, die geboren werden, nachdem ihre Mutter im Tempel an einen Ehemann gesiegelt wurde, sind im Bund dieser Siegelung geboren. Sie müssen sich nicht an die Eltern siegeln lassen.

Kinder, die nicht im Bund geboren wurden, können Teil einer ewigen Familie werden, indem sie sich an ihre leiblichen Eltern oder an Adoptiveltern siegeln lassen. Diesen Kindern stehen dieselben Segnungen zu wie denen, die im Bund geboren wurden.

Richtlinien zur Siegelung eines Kindes an die Eltern sind in 38.4.2 zu finden.

27.4.1

Erhalt eines Tempelscheins für heilige Handlungen (Lebende)

Ein Ehepaar, das seine Kinder an sich siegeln lassen möchte, muss sich zuerst aneinander siegeln lassen. Es muss außerdem über Folgendes verfügen:

  • einen Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

  • einen gültigen Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (siehe 26.3.2)

Aus der folgenden Tabelle geht hervor, welchen Tempelschein ein Mitglied benötigt, wenn es sich an seine Eltern siegeln lässt. Näheres zu diesen Tempelscheinen ist in 26.1 zu finden.

Mitglied, das sich an seine Eltern siegeln lässt

Benötigter Tempelschein

Mitglied, das sich an seine Eltern siegeln lässt

Kind unter 8 Jahren

Benötigter Tempelschein

  • Kein Tempelschein erforderlich; die Angaben zum Kind werden jedoch unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR überprüft (siehe 27.1.2)

Mitglied, das sich an seine Eltern siegeln lässt

Mitglied zwischen 8 und 11 Jahren, das getauft und konfirmiert ist

Benötigter Tempelschein

  • Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

Mitglied, das sich an seine Eltern siegeln lässt

Mitglied, das das Endowment nicht empfangen hat sowie jünger als 21 Jahre und mindestens 11 Jahre alt ist und im Jahr der heiligen Handlung 12 wird

Benötigter Tempelschein

  • Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

  • Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene (siehe 26.3.1)

Mitglied, das sich an seine Eltern siegeln lässt

Mitglied, das das Endowment empfangen hat (ein Mitglied, das mindestens 21 Jahre alt ist, muss das Endowment empfangen haben, um an seine Eltern gesiegelt werden zu können)

Benötigter Tempelschein

  • Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

  • Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (siehe 26.3.2)

Einige Mitglieder lassen sich wegen einer geistigen Behinderung nicht taufen, wieder andere lassen sich taufen, empfangen aber aus demselben Grund das Endowment nicht. Der Pfahlpräsident kann ihnen gestatten, dass sie sich an ihre Eltern siegeln lassen. Der Pfahlpräsident setzt ein Schreiben auf, in dem er bestätigt, dass der Betreffende befugt ist, sich siegeln zu lassen. Dieses Schreiben wird im Tempel vorgelegt.

Näheres dazu, wer einer Siegelung lebender Kinder an die Eltern beiwohnen darf, steht in 27.4.5.

27.4.2

Kontaktaufnahme mit dem Tempel

Ein Ehepaar, das seine Kinder an sich siegeln lassen möchte, oder ein Mitglied, das sich an seine verstorbenen Eltern siegeln lassen möchte, kontaktiert den Tempel bitte im Voraus, um einen Termin für die heilige Handlung zu vereinbaren. Mitglieder können dies tun, nachdem sie mit ihrem Bischof gesprochen haben (siehe 27.1.2). In manchen Fällen müssen erst andere Tempelverordnungen vollzogen werden, ehe die Siegelung stattfinden kann.

Junge Männer vor dem Tempel

27.4.3

Kinderbetreuung

Siehe 27.1.6.

27.4.4

Wer eine Siegelung lebender Kinder an die Eltern vornimmt

Eine Siegelung lebender Kinder an die Eltern wird normalerweise von einem Siegler vorgenommen, der dem Tempel zugeteilt ist, wo die Siegelung stattfinden soll. Gibt es im Familien- oder Bekanntenkreis des Brautpaars jemanden, der die Siegelungsvollmacht besitzt und dem Tempel zugeteilt ist, wo die Siegelung stattfinden soll, so kann die Familie diesen Siegler bitten, die Siegelung vorzunehmen.

Ein Siegler kann auch bei der Ersten Präsidentschaft die Genehmigung einholen, für Nachkommen in direkter Linie (Kinder, Enkel und Urenkel) eine Siegelung lebender Kinder an die Eltern in einem anderen Tempel als dem ihm zugeteilten vorzunehmen. Er muss jedoch für jede einzelne Siegelung eine schriftliche Vollmacht der Ersten Präsidentschaft erhalten. Dieses Schreiben legt er dann im Tempel vor.

Den Mitgliedern wird davon abgeraten, Generalautoritäten zu bitten, die Siegelung lebender Kinder an die Eltern vorzunehmen.

27.4.5

Wer bei einer Siegelung von Kindern an die Eltern zugegen sein darf

Um der Siegelung von Geschwistern, Stiefgeschwistern oder Halbgeschwistern an die Eltern beiwohnen zu dürfen, muss ein Mitglied, das noch keine 21 Jahre alt ist und das Endowment nicht empfangen hat, im Bund geboren oder an seine Eltern gesiegelt sein. Außerdem muss ein Kind, das 8 Jahre oder älter ist, getauft und konfirmiert sein und einen gültigen Tempelschein besitzen.

Aus der folgenden Tabelle geht hervor, welchen Tempelschein ein Mitglied benötigt, wenn es der Siegelung seiner Geschwister, Stiefgeschwister und Halbgeschwister an die Eltern beiwohnen möchte. Näheres zu diesen Tempelscheinen ist in 26.1 zu finden.

Person, die der Siegelung beiwohnt

Benötigter Tempelschein

Kind unter 8 Jahren

  • kein Tempelschein erforderlich; die Angaben zum Kind werden jedoch unter „Vorbereitung auf Verordnungen“ in LCR überprüft

Mitglied zwischen 8 und 11 Jahren, das getauft und konfirmiert ist

  • Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

Mitglied, das das Endowment nicht empfangen hat sowie jünger als 21 Jahre und mindestens 11 Jahre alt ist und im Jahr der heiligen Handlung 12 wird

  • Tempelschein für heilige Handlungen (Lebende) (siehe 26.3.3)

  • Tempelschein für Taufen und Konfirmierungen für Verstorbene (siehe 26.3.1)

Mitglied, das das Endowment empfangen hat (ein Mitglied, das mindestens 21 Jahre alt ist, muss das Endowment empfangen haben, um einer solchen Siegelung beiwohnen zu dürfen)

  • Tempelschein für Mitglieder, die das Endowment empfangen haben (siehe 26.3.2)